Auslegungssache 104: Leidige Informationspflichten?

Die DSGVO schreibt vor, dass Betroffene über ihre Rechte informiert werden. Wie macht man das, und welche Fallstricke lauern in den einschlägigen Artikeln?

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Gruppenfoto mit Joerg Heidrich (rechts oben), Barbara Schmitz (links oben) und Holger Bleich (unten)

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Holger Bleich

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt "Betroffenen" von Datenverarbeitung einige Rechte in die Hand, beispielsweise das Auskunftsersuchen und die Möglichkeit, personenbezogene Daten vom Verantwortlichen löschen zu lassen. Damit sie wissen, welche Rechte ihnen zustehen und wo sie diese einfordern können, schreibt die DSGVO außerdem in Art. 13 und 14 Informationspflichten vor. Es geht zuallererst um die allseits bekannte Datenschutzerklärung, aber nicht nur um sie.

Barbara Schmitz im c't-Podcast Auslegungssache

Bei den Informationspflichten steckt der Teufel oft im Detail. Grund genug für den c't-Datenschutz-Podcast, einmal genauer auf den Gesetzestext und mögliche Konstellationen in der Praxis zu schauen. Redakteur Holger Bleich und Verlagsjustiziar Joerg Heidrich bekommen dabei Unterstützung von Barbara Schmitz, Rechtsanwältin für IT- und Datenschutzrecht. Schmitz berät Unternehmen zur Erfüllung der Informationspflichten und kann aus ihrem beruflichen Alltag berichten.

Kaum beachtet wird in der öffentlichen Diskussion der genannte Art. 14 DSGVO, in dem es um Informationen zu Daten geht, die nicht vom Verantwortlichen selbst erhoben, aber von diesem weiterverarbeitet werden. Hierzu muss er konkret und in einer zeitlichen Frist nach Erhalt die Quelle offenlegen. Spannend: Ändert sich der Verarbeitungszweck, muss auch das mitgeteilt werden. Die Drei in der Runde grübeln darüber, wo diese Pflicht in der Praxis verfängt und ob ihnen eine solche Information schon einmal untergekommen ist.

Episode 104:

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(hob)